Tierschutzgesetz – Fassung vom 24.10.2022

Tierschutzgesetz – Fassung vom 24.10.2022

Import von Hundewelpen künftig nur mit Tollwutschutz.

 Ein wichtiger Schritt im Kampf gegen den illegalen und unseriösen Welpenhandel ist jetzt von für Tierschutz zuständigen Gesundheitsministerium auf Initiative der TOW und anderen Tierschützer/innen veranlasst worden.

Künftig dürfen Hundewelpen aus dem EU-Ausland erst mit aufrechtem Tollwutschutz nach Österreich verbracht werden.

Das bedeutet, dass die Tiere mindestens 16 Wochen alt sein müssen.

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